Allgemeine Reisebedingungen

ALLGEMEINES
Mit der Reiseanmeldung bieten Sie (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt) uns, der Reisedienst Warias GmbH (nachfolgend „Reiseveranstalter“ genannt) den Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Alle Reisen werden mit modernen Reisebussen durchgeführt. Bei der Leistung Reiseleitung handelt es sich um eine deutschsprachige Reiseleitung, die die Sprache des Reiselandes beherrscht. Für Stadtrundfahrten und Besichtigungen stehen in der Regel ortsansässige Touristenführer zur Verfügung.
Sollte eine Reise wegen zu geringer Beteiligung (bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn oder lt. Ausschreibung) oder aus sonstigen zwingenden Gründen abgesagt werden müssen, so wird der Teilnehmer unverzüglich verständigt und die geleistete Zahlung erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

ANMELDUNG und ANZAHLUNG
Eine rechtzeitige Anmeldung für alle angebotenen Fahrten ist unbedingt erforderlich, denn dann hat der Teilnehmer den Vorteil, dass er unter den noch freien Plätzen (nummerierte Plätze im Bus) wählen kann. Hotelkontingente stehen zeitlich und die Anzahl der Einzelzimmer begrenzt zur Verfügung!
Nach verbindlicher Anmeldung erhält der Teilnehmer die Buchungsbestätigung und den Sicherungsschein (gesetzliche Absicherung von Kundengeldern), mit der Aufforderung eine Anzahlung für mehrtägige Busreisen in Höhe von € 150,- pro Person und ggf. zzgl. Versicherungskosten zu leisten. Sollte die Anzahlung bzw. die Restzahlung (30 Tage vor Reisebeginn) nicht rechtzeitig bei dem Reiseveranstalter eingehen, ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Fälligkeit anzumahnen oder die Buchung zu stornieren.

LEISTUNGEN und PREIS
Der Umfang und Preis geht aus den jeweiligen Ausschreibung hervor. Vorherige Absprachen über Leistungsänderungen bedürfen der schriftlichen Form. Verzichtet der Teilnehmer von sich aus auf einzelne der vereinbarten Leistungen, hat er keinen Anspruch auf Erstattung. Generell ist die Beförderung von 20 kg Gepäck pro Person kostenfrei. Die Preise für alle aufgeführten Reisen gelten stets ab bestätigten Zu- und Ausstiegsort und beziehen sich auf eine Person.
Liegt der Reisetermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sie auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren. Die Preiserhöhung muss sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. Im Falle einer Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Teilnehmer bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 8% des Gesamtpreises kann der Teilnehmer kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten.

RÜCKTRITT
Tritt der Teilnehmer (ohne Ersatzperson) von einer Reise zurück, oder tritt der Teilnehmer die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter pauschalierte Reiserücktrittskosten als angemessenen Ersatz für getroffene Reisevorkehrung und Aufwendungen verlangen § 651h BGB. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer
bei mehrtägigen Busreisen bis zu 80 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises,
von 79 bis 40 Tage vor Reisebeginn 35%,
von 39 bis 30 Tage vor Reisebeginn 40%,
von 29 bis 8 Tage vor Reisebeginn 75% und
bei Rücktritt ab 7 Tage vor Reisebeginn sowie no show sind 95% Rücktrittskosten zu zahlen.

Bei eintägigen Busreisen (Tagesfahrten) bis zu 15 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises,
von 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn 40%,
von 7 bis 1 Tag vor Reisebeginn 60% und
bei Rücktritt am Abreisetag sind 95% Rücktrittskosten zu zahlen.
Der Reiseveranstalter kann einen höheren Schaden geltend machen, als in den pauschalierten Reiserücktrittskosten vereinbart, wenn hierfür der Nachweis geführt wird. Macht der Teilnehmer geltend, dass dem Reiseveranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist, als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, hat er hierfür den Nachweis zu führen. Schließen Sie deshalb eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) ab, wenn Sie keine private RRV haben. Auf Wunsch stellen wir dem Teilnehmer die Versicherungsunterlagen zur Verfügung und sind weiter behilflich. Bei allen Fahrten ist ein gültiger Personalausweis erforderlich. Für die Einhaltung der Zoll-, Devisen-, Gesundheitsvorschriften und den Abschluss einer Reiseversicherung ist jeder Teilnehmer selber verantwortlich. Das Recht auf Programmänderung bleibt vorbehalten.

HAFTUNG
Der Reiseveranstalter sorgt für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungen, ferner für die Richtigkeit der im Programm aufgeführten Leistungen, fernerhin für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend dessen, was am Ort des jeweiligen Ziellandes üblich ist. Bei den Unterkünften handelt es sich um landesübliche Klassifizierungen.
Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Teilnehmer den Pauschalreisevertrag kündigen. Es gilt §651h Absatz 3 und Absatz 4.2 BGB.
Kann eine Ausflugsfahrt z.B. aufgrund widriger Witterungsverhältnisse nicht risikofrei durchgeführt werden, so kann diese ausfallen, ohne dass sich daraus ein Erstattungsgrund ergibt. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Sollten sich Reisemängel ergeben, so ist der Teilnehmer verpflichtet, diese unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen. Diese verpflichtet sich für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollte ein Reisemangel nicht behoben werden, ist eine schriftliche Beschwerde während der Reise von der Reiseleitung per Unterschrift zu quittieren und innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Reise an den Reiseveranstalter zu übermitteln. Sonst können diese nicht anerkannt werden. Eine defekte Klimaanlage ist kein Grund zur Preisminderung.
Für eingebrachte Sachen im Bus wie Gepäck und Sonstiges übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung. Schließen Sie dafür eine Gepäckversicherung ab. Die Haftung für alle Fahrten, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Höhe nach beschränkt auf das Dreifache des Reisepreises. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, auch dann nicht, wenn die Reiseleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen zu bieten. Alle Teilnehmer sind während der Fahrt im Reisebus nach den gesetzlichen Bestimmungen versichert. Diese Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a ff BGB, die Reiseausschreibung im Sinne der EU-Richtlinie 2015/2302.
Stand November 2023.
Reiseveranstalter: Reisedienst Warias GmbH, Erich-Ollenhauer-Str. 42, 59192 Bergkamen. Geschäftsführerin: Aleksandra Warias.

Informationen zur Reiseversicherung

Unsere Bedingungen

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