Allgemeines
Alle Reisen werden mit modernen Reisebussen, sowie deutscher Reiseleitung, die die Sprache des Reiselandes beherrscht, durchgeführt. Für Stadtrundfahrten und Besichtigungen steht in der Regel ein ortsansässiger Fremdenführer zur Verfügung. Sollte eine Reise wegen zu geringer Beteiligung oder aus sonstigen zwingenden Gründen abgesagt werden müssen, so wird der Kunde unverzüglich verständigt und die geleistete Zahlung erstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Anmeldung und Anzahlung
Rechtzeitige Anmeldung für alle im Programm aufgeführten Fahrten ist unbedingt erforderlich, denn dann hat der Kunde den Vorteil, dass er unter den noch freien Plätzen (nummerierte Plätze im Bus) wählen kann. Bei rechtzeitiger Anmeldung hat man einfach mehr Auswahl. Nach schriftlicher Anmeldung wird innerhalb 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 100,– € pro Person fällig. Sobald die Anzahlung eingegangen ist, erhalten Sie die Buchungsbestätigung und den Sicherungsschein (Absicherung von Kundengeldern laut Gesetz) sowie die gewünschten Versicherungsunterlagen. Sollte die Anzahlung bzw. die Restzahlung nicht rechtzeitig bei der Reisedienst Warias GmbH eingehen, ist die Reisedienst Warias GmbH berechtigt, die Buchung zu stornieren.
Leistungen und Preis
Der Umfang und Preis geht aus den jeweiligen Fahrtbeschreibungen im Prospekt hervor. Vorherige Absprachen über Leistungsänderungen bedürfen der schriftlichen Form. Verzichtet der Reisende von sich aus auf einzelne der vereinbarten Leistungen, hat er keinen Anspruch auf Erstattung. Generell ist die Beförderung von 20 kg Gepäck pro Person kostenfrei. Die Preise für alle aufgeführten Reisen gelten stets ab und bis Bergkamen. Sie beziehen sich auf eine Person. Liegt der Reisetermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn sie auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren. Die Preiserhöhung muss sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. Im Falle einer Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Auftraggeber bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzten. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Auftraggeber kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten.
Rücktritt
Tritt der Kunde von einer Reise zurück, oder tritt er die Reise nicht an und das Visum wurde für ihn beantragt, so kann die Reisedienst Warias GmbH pauschalierte Reiserücktrittskosten als angemessenen Ersatz für getroff ene Reisevorkehrung und seine Aufwendungen verlangen. Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer bei Mehrtagesfahrten (Bus-Reisen) bis zu 80 Tage vor Reisebeginn sind 20% des Reisepreises zu zahlen, bis zu 40 Tage vor Reisebeginn 35%, bis 30 Tage vor Reisebeginn 40%, bis 29 Tage vor Reisebeginn 75% und bei Rücktritt ab 7 Tage vor Reisebeginn sowie no show sind 100% Stornokosten zu zahlen. Bei Tagesfahrten (Bus-Reisen) bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises zu zahlen, bis zu 8 Tage vor Reisebeginn 40%, bis 1 Tag vor Reisebeginn 60% , bei Nichtantritt am Abreisetag sind 100% Stornokosten zu zahlen. Die Reisedienst Warias GmbH kann einen höheren Schaden, als in den pauschalierten Reiserücktrittskosten vereinbart, geltend machen, wenn hierfür der Nachweis geführt wird. Macht der Reiseteilnehmer geltend, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen. Schließen Sie deshalb eine Reise-Rücktrittskosten-, Gepäck- bzw. Krankenversicherung ab (nicht im Reisepreis enthalten). Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Versicherungsunterlagen zur Verfügung und sind Ihnen behilfl ich. Jeder Teilnehmer benötigt für Russland einen gültigen Reisepass, ein Visum, sowie eine Auslandskrankenversicherung, die von den russischen Behörden akzeptiert wird. Der Reisepass muss bei Reiseantritt noch 6 Monate gültig sein. Für die Einreise nach Polen genügt der Personalausweis. Für die Einhaltung der Zoll-, Devisen-, Gesund-heitsvorschriften und Abschluss einer Reiseversicherung ist jeder Teilnehmer selber verantwortlich. Das Recht auf Programmänderung bleibt vorbehalten.
Haftung
Der Veranstalter haftet für eine gewissenhafte Reisevorbereitung, eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungen, ferner für die Richtigkeit der im Programm aufgeführten Leistungen, fernerhin für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend dessen, was am Ort des jeweiligen Ziellandes üblich ist. Bei den Unterkünften handelt es sich um landesübliche Klassifizierungen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Beeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Die Sicherheit hat bei unseren Reisen stets Priorität. Kann eine Ausflugsfahrt z.B. aufgrund „widriger Witterungsverhältnisse“ nicht risikofrei durchgeführt werden, so kann diese ausfallen, ohne dass sich daraus ein Erstattungsgrund ergibt. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden. Sollte sich ein Grund zur Beanstandung ergeben, so ist der Reisende verpflichtet, diese unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen. Diese verpflichtet sich für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollte ein Beanstandungsgrund nicht behoben werden, ist eine schriftliche Beschwerde während der Reise von der Reiseleitung per Unterschrift zu quittieren und innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung der Reise an Reisedienst Warias GmbH zu übermitteln. Sonst können diese nicht anerkannt werden. Eine defekte Klimaanlage ist kein Grund zur Preisminderung. Für eingebrachte Sachen im Bus wie Gepäck und Sonstiges übernimmt die Reisedienst Warias GmbH keine Haftung. Schließen Sie deshalb eine Gepäckversicherung ab (wie angeboten). Die Haftung für alle Fahrten, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Höhe nach beschränkt auf das Dreifache des Reisepreises. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, auch dann nicht, wenn die Reiseleitung an diesen Veranstaltungen teilnimmt. Der Veranstalter ist berechtigt, gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen zu bieten. Alle Fahrtteilnehmer sind während der Fahrt im Reisebus nach den gesetzlichen Bestimmungen versichert. Diese Reisebedingungen ergänzen die §§ 651 a (ff BGB Reisevertragsgesetz, Bundesblatt Teil 1/1979, § 509 ff ) und füllen diese Vorschriften aus. Rechtlicher Veranstalter: Reisedienst Warias GmbH.
Unsere Reisebedingungen im PDF-Format können Sie auch herunterladen und ausdrucken.
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